Mittwoch, 23. September 2015
GEZ – wer hat sich noch nicht geärgert
Natürlich ist zu diesem Thema schon ganz viel gesagt, geschrieben und gestritten worden. Das einzige was sich bislang geändert hat, sind nur die Intendanten und die Höhe der Beiträge.
Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt es den Staatsvertrag mit den Ländern. Der Inhalt ist gut gemeint, stammt aus den 50zigern und ist inzwischen genauso ausgehöhlt wie all die Gesetzeswerke in unserer Republik. Die Anstalten haben eigentlich den Auftrag uns Bürger mit Beiträgen aus den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu versorgen. Hierbei sollen sie unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen arbeiten können.
Leider ist aber schon seit Jahren feststellbar, dass es gerade unter den Radiosendern eine richtige Schlacht um die Einschaltquoten gibt. Mit Eintrittskarten, Gewinnspielen und ganzen Konzerten wird förmlich um sich geworfen. Dass für derartige Werbekampagnen ein gehöriger finanzieller Rahmen vorhanden sein muss, wird jede Überprüfung bestätigen. Nicht tragbar ist dabei, dass diese Gelder hierfür zwangsweise bei uns Bürgern erhoben werden. Nicht für diese Selbstverherrlichungen der Sendeanstalten. Wenn man die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sich näher betrachtet, würde man sicherlich auch dort erhebliches Einsparpotential feststellen.
Zudem ganz Deutschland am Sparen ist, die Wirtschaft tröpfelt über Jahre hinweg, in der Politik werden die Haushalte gekürzt, aber bei den Öffentlich-Rechtlichen schöpft man nach wie vor aus den Vollen. Und Frau Bundeskanzlerin schaut diesem Treiben anscheinend nur zu. Zumindest lässt Sie bei Anfragen immer auf die Länder verweisen, welchen der Staatsauftrag obliegt.
Kein Zweifel, die Einrichtung dieser Anstalten war insbesondere nach den NS-Jahren des Krieges, in denen alles unter kontrolliert und nicht-konforme verboten wurde, eine absolut sinnvolle Idee. Diese gilt es dem zeitlichen Wandel jedoch anzupassen.

... comment